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OLG Hamm (20 U 138/88) | Datum: 20.01.1989
»... Der Begriff des Unfalls ist in § 12 Nr. 1 II e AKB umschrieben als »von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden«. [...]